Barrierefreie Arbeitswelt gestalten
Schwerhörigkeit ist eine Kommunikationsbehinderung. Damit hörbeeinträchtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne unnötige Erschwernis ihre alltäglichen Arbeitsaufgaben ausführen können, müssen verschiedene Voraussetzungen gewährleistet sein. Denn Barrierefreiheitzur Begriffserklärung für Beschäftigte mit Hörbeeinträchtigung stellt ein multidimensionales Unterfangen dar: es muss in unterschiedlichen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Arbeitsumwelt angesetzt werden, um Barrieren abzubauen. Barrieren für Beschäftigte mit Höreinschränkung umfassen:
- Technische Barrieren (z. B. Telekommunikationstechnik und Veranstaltungstechnik nicht barrierefrei)
- Bauliche Barrieren (z. B. schlechte Raumakustikzur Begriffserklärung, von außen eindringender Störschallzur Begriffserklärung)
- Soziale Barrieren (z. B. keine Sprechdisziplinzur Begriffserklärung bei Besprechungen und anderen Kommunikationsanlässen, kein Wissen bzw. Tabuisierung von Schwerhörigkeit)
Auf den Seiten der Infothek finden Sie Informationen dazu, wie in den unterschiedlichen Bereichen Barrierefreiheitzur Begriffserklärung vorangetrieben werden kann. Hierzu haben wir typische Arbeitsanforderungen hinsichtlich vorhandener Barrieren untersucht. Über die medizinischen Hintergründe von Hörbeeinträchtigung wird informiert, Sie finden Hinweise auf wichtige Ansprechpartner.
Über Schwerhörigkeit
Es gibt viele unterschiedliche Formen von Höreinschränkungen. Welche Art von Höreinschränkung vorliegt, wird vom Experten festgestellt. Auf dieser Grundlage kann die Bewältigung gezielt angegangen werden.
Wer hilft weiter?
Nicht nur HNO-Ärzte und Hörgeräteakustikerzur Begriffserklärung bieten kompetente Beratung. Auch bei den Hörberatungsstellen der Betroffenenverbände und bei Integrationsfachdiensten erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema "Hören und kommunizieren in der Arbeitswelt". Darüber hinaus kann man sich in zahlreichen Selbsthilfeforen im Internet anonym mit dem Thema auseinandersetzen.
Gespräche führen
Arbeitsvorgänge machen es oft notwendig, dass schnell, flexibel und informell kommuniziert wird. Gespräche "auf dem Gang" zu führen, ist deswegen eine wichtige Kompetenz im Arbeitsleben. Hierbei wechseln nicht nur kontinuierlich die Gesprächspartner, sondern auch die Orte, an denen Gespräche geführt werden. Damit Personen mit Hörbeeinträchtigung solche Gespräche effektiv führen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Teilnehmen an Besprechungen und Veranstaltungen
Wenn eine größere Gruppe zu einer Arbeitsbesprechung zusammenkommt oder wenn eine Veranstaltung stattfindet, ist das Verstehen von Sprache für Personen mit Hörschädigung besonders schwierig. Da die Teilnahme an Besprechungen und Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungen, Betriebsversammlungen und Konferenzen) eine ständige Anforderung des Berufslebens ist, muss für die barrierefreie Gestaltung dieser Anlässe gesorgt sein. Nur dann können Beschäftigte mit Hörproblemen aktiv partizipieren.
Telefonieren können
Telefongespräche führen zu können, ist eine wichtige Grundkompetenz für viele Beschäftigte. Barrierefreie Telekommunikationstechnologie und spezielle Hilfsmittel erlauben Beschäftigten trotz Hörbeeinträchtigung, ungehindert Telefongespräche zu führen.
