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Barrierefreie Telefonie durch induktive Telefonhörerkapseln

erschienen in: SPEKTRUM HÖREN, Nr. 5/2013, Seite 42

Gesetzgebung in den USA und Stand in Deutschland

In den USA gibt es eine gesetzliche Regelung, die den barrierefreien Gebrauch von Telefonen für Hörgeräteträger sicherstellt, den »Hearing Aid Compatibility Act«. Hersteller, die ihre Telefone in den USA verkaufen wollen, sind dazu verpflichtet, diese mit induktiven Hörerspulen auszustatten. Dies erleichtert Personen mit Hörsystemen die Nutzung. Eine vergleichbare Gesetzgebung gibt es in Deutschland nicht. Ob induktive Spulen in Telefonen eingebaut sind, ist hierzulande – wohl auch deswegen – oft unbekannt.

Bedeutung barrierefreier Telekommunikation

Telefonieren zu können spielt im Alltag und im Berufsleben eine große Rolle. Für Personen mit hochgradiger Schwerhörigkeit und Hösystemen stellt es aber oft ein großes Problem dar, Telefonate zu führen: Inhalte von Gesprächen werden teilweise nicht verstanden, Störgeräusche, besonders im Handy, machen eine Kommunikation unmöglich. Um telefonieren zu können, sind schwerhörige Menschen deswegen auf die Nutzung spezieller Schwerhörigentelefone oder zusätzlicher Hilfsmittel angewiesen. Schwerhörigentelefone sind mit dynamischen Hörerkapseln ausgestattet, die es Hörsystemträgern erlauben, Sprachsignale direkt im Hörgerät zu empfangen.

Viele Betroffene wissen jedoch nicht einmal, dass solche Telefone existieren. Selbst ob das eigene Hörsystem mit einer sogenannten Telefonspule (T-Spule) ausgestattet ist, die das barrierefreie Telefonieren ermöglicht, ist oft nicht bekannt.

Barrierefreie Telefonie in den USA

In den USA ist die barrierefreie Telefonie deutlich weiter entwickelt. Durch eine landesweit gültige Gesetzgebung – den »Hearing Aid Compatibility Act« (HAC) von 1988 – ist sichergestellt, dass alle Festnetztelefone barrierefrei sind: Laut HAC müssen alle Festnetztelefone, die in den USA herstellt oder importiert werden, für den Gebrauch mit Hörgeräten kompatibel sein; für Mobiltelefone gibt es eine Quotenregelung.

Geschichtsrückblick

Wie kam es zu dieser umfassenden Regelung? Akut wurde das Problem der Nutzung von Telefonen für Schwerhörige erst durch Veränderungen der Telefontechnologie Mitte der 60er-Jahre. Bis zu dieser Zeit verfügten Telefone über elektromagnetisch wirkende dynamische Hörerkapseln. Das elektromagnetische Feld war ein »Abfallprodukt« der Erzeugung von akustischen Sprachsignalen, konnte aber von Hörgeräteträgern genutzt werden: wenn ein Hörsystem über eine Telefonspule verfügte, konnte das elektromagnetische Feld direkt im Hörgerät empfangen und in ein akustisches Signal umgewandelt werden. Auf diese Weise entstand ein qualitativ hochwertiges Signal und eine barrierefreie Möglichkeit zur Telefonie. Das Mikrofon des Hörgerätes wurde ausgestellt, Störgeräusche aus der Umwelt konnten somit ausgeblendet werden.

Die dynamischen Hörkapseln, die vormals für die Erzeugung des elektromagnetischen Feldes gesorgt hatten, verschwanden im Laufe der 60er-Jahre jedoch langsam aus modernen Telefonen.

Bereits seit Anfang der 70er-Jahre gab es deswegen in den USA Initiativen von Betroffenenverbänden, die Nutzbarkeit von Telefonen für Personen mit Hörschädigung wieder sicherzustellen. Die Betroffenen fanden in der Politik Gehör, Hörsystem- und Telefonhersteller wurden dazu angehalten, das Problem zu lösen. Im Jahre 1974 stimmte der amerikanische Telekommunikationsdienst-Monopolist AT&T zu, Münzfernsprecher mit Telefonspulen auszustatten. Nachdem sich Telefonindustrie und Politik über Jahre zu diversen Teillösungen durchgerungen hatten, wurde 1988 mit dem HAC eine erste umfassende Verordnung zur Zugänglichkeit von Telefonen erlassen. Die amerikanische Bundesbehörde für Kommunikation (Federal Communications Commission – FCC) zeichnet seitdem für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich.

Inhaltliche Bestimmungen

Der HAC legt fest, dass alle Festnetztelefone, die in den USA hergestellt oder importiert werden, sowie alle »essenziellen« Telefone nach 1989 hörgerätekompatibel sein müssen. Als essenzielle Telefone gelten alle öffentlich zugänglichen Telefone sowie insbesondere Telefone, die für Notrufzwecke zur Verfügung gestellt werden.

In der Verordnung von 1988 waren Mobiltelefone noch ausgenommen. Im Jahre 2003 wurde der Gültigkeitsbereich der HAC aber auf Mobiltelefone ausgeweitet und es wurden besondere Regelungen für diese Art von Telefonen erlassen.

Was bedeutet »kompatibel«?

Kompatibel sind Telefone laut HAC, wenn sie Hörsystemträgern die Nutzung ohne zusätzliche Hilfsmittel erlauben. Konkret gilt ein Telefon als HAC-konform, wenn eine »induktive Kopplung« und eine »akustische Kopplung« mit Hörgeräten möglich sind.

Mit induktiver Kopplung ist gemeint, dass der Hörgeräteträger die im Hörsystem eingebaute Telefonspule dazu nutzt, das vom Telefonhörer abgegebene elektromagnetische Signal aufzufangen.

Mit akustischer Kopplung ist gemeint, dass ein Hörgeräteträger ein Telefon »ganz normal« nutzt, nämlich den durch den Hörer des Telefons ausgesendeten Schall mit dem Mikrofon des Hörgerätes abgreift. Zur Erinnerung: Hörgeräte nehmen Schall über ein Mikrofon auf, verstärken ihn und geben ihn über einen Schallschlauch in die im Gehörgang platzierte Otoplastik oder über einen direkt im Gehörgang sitzenden Lautsprecher wieder ab.

Diese akustische Kopplung wird bei Mobiltelefonen oft durch Störgeräusche erschwert, bei Festnetztelefonen treten hier nur selten Probleme auf.

Besonderheiten bei Mobiltelefonen

Da nur bei Mobiltelefonen Probleme mit der akustischen Kopplung auftreten, wird die zweite Messung nur bei diesen Telefonen durchgeführt und fließt nur bei ihnen in das Gesamturteil ein, ob ein Telefon HAC-konform ist.

Die wichtige Anforderung, dass alle Telefone, die importiert oder hergestellt werden, HAC-konform sind, wurde von der FCC bei Mobiltelefonen aufgeweicht. Stattdessen müssen die Hersteller und Importeure die HAC-Vorgaben nur für einen bestimmten prozentualen Anteil ihrer Telefone einhalten. Für den Bereich der induktiven Kopplung existiert konkret die Regelung, dass 50 Prozent oder acht der Mobiltelefone eines Herstellers über die Telefonspule des Hörgerätes nutzbar sein müssen.

Kenntlichmachung

Das amerikanische Norminstitut ANSI überprüft einzelne Telefone; die Ergebnisse müssen an den Apparaten kenntlich gemacht werden. An allen Festnetztelefonen in Amerika sollte der Hinweis »HAC« zu finden sein, wenn der Test positiv verlaufen ist. Bei Mobiltelefonen sollte ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung zu finden sein.

Zusätzlich sind die Hersteller von Mobiltelefonen seit 2009 dazu angehalten, diesbezügliche Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung zu stellen.

Stand der barrierefreien Telefonie in Deutschland

In Deutschland existiert keine vergleichbare gesetzliche Regelung wie in Amerika. Allerdings empfiehlt die europäische Norm ETSI ETS 300 381 »Telephony for hearing impaired people; Inductive coupling of telephone earphones to hearing aids« im Einklang mit der amerikanischen HAC die Verwendung von induktiven Spulen und die Unterbindung von Störgeräuschen. Diese Norm ist aber nicht verpflichtend, sondern hat in Deutschland nur Empfehlungscharakter.

Der Autor dieses Artikels hat nachgefragt, was maßgebliche Akteure in Deutschland zu dem Thema wissen.

Bei der Telekom als mächtigem Akteur in der deutschen Telekommunikationslandschaft ist man sich der Wichtigkeit von induktiven Hörerkapseln für barrierefreie Telefonie durchaus bewusst: daher verwende die Telekom freiwillig in allen Festnetztelefonen mit kabelgebundenem Hörer für Privatkunden induktive Wandler. Ebenso werde von Seiten der Telekom darauf geachtet, dass alle öffentlichen Fernsprechgeräte mit diesen Kapseln ausgestattet sind.

Die beiden großen deutschen Branchenverbände für Informations-, Telekommunikations- und Elektrotechnik gaben dagegen auf Nachfrage widersprüchliche fachliche Auskünfte darüber, wie es mit der induktiven Übertragung in den in Deutschland verkauften Telefonen bestellt ist.

Wie die Nachfrage bei Vertretern von Schwerhörigenverbänden ergab, besteht auch hier Unsicherheit bei dem Thema. In den Verbänden ist bekannt, dass die im spezialisierten Fachhandel (beim Hörgeräteakustiker) erhältlichen Telefone für hörgeschädigte Menschen mit dynamischen Hörerkapseln ausgestattet sind – inwieweit dies bei »normalen« Telefonen der Fall ist, ist auch hier nicht bekannt.

Insgesamt zeichnet sich das erstaunliche Bild ab, dass an maßgeblichen Stellen in Deutschland keine Klarheit darüber besteht, in welchem Umfang induktiv wirkende Bauteile standardmäßig in Telefonen eingesetzt werden. Auch bei hörgeschädigten Personen besteht Unklarheit zu diesem Thema.

Autor: Markus Römer