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11. Mai 2016

Barrierefreies Hören an Schulen

Wenn ein hörgeschädigtes Kind den Regelunterricht besuchen soll, sind die Bedingungen im Schulgebäude, insbesondere im Klassenraum, darauf anzupassen. Und nicht nur Schüler können schwerhörig sein, auch ein erheblicher Anteil der Lehrer ist schwerhörig. Akustisch gut gestaltete Klassenräume sind für diese Personengruppen von hoher Bedeutung. Denn auch mit Hörhilfen, hört ein schwerhörender Mensch niemals so, wie Guthörende. Zusätzliche Unterstützung bieten Anlagen zur technischen Hörunterstützung und ein sensibilisiertes Umfeld.

Der aktuelle refeRATgeber Nummer 6 gibt unter dem Titel „Hörgeschädigte Kinder an Regelschulen“ umfassende Informationen zu baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die helfen, das barrierefreie Hören und Kommunizieren an Schulen voranzubringen. Neben Hinweisen zur Verbesserung der raumakustischen Situation, finden sich Tipps zum Einsatz technischer Hörhilfen oder Ideen für einen gelingende Kommunikation.

Den refeRATgeber 6 finden Sie als PDF-Dokument unter www.schwerhoerigen-netz.de. Er kann - solange der Vorrat reicht - auch als Druckexemplar bestellt werden. Senden Sie dazu einen Brief mit der gewünschten Stückzahl und einem adressierten und frankierten Aufkleber für Päckchen (bis ca. 40 Stück) oder für Pakete (mehr als ca. 40 Stück) an:

Dipl.-Ing. Carsten Ruhe
Beratungsbüro für Akustik
hörgerecht planen und bauen
Rethwisch 10
25497 Prisdorf
Telefon: 04101 / 79 37 56
E-Mail: carsten.ruhe@hoeren-und-bauen.de

In unserem hörkomm.de-Leitfaden finden Sie viele weitere Informationen über gute Raumakustik, barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik und hörfreundliche Gesprächskultur. Auch das Best-Practice-Beispiel einer hörfreundlichen Schule, der Elbschule, ist dort zu finden.

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