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24. Oktober 2014

Kostenübernahme bei teuren Hörgeräten

So urteilte das Bundessozialgericht in Kassel in einem Fall, in dem die Klägerin ein hochwertiges Hörgerät benötigte, weil sie sonst ihre Arbeit als Qualitätsmanagementbeauftragte bei einem Wohlfahrtsverband nicht ausüben konnte. Die Krankenkasse bewilligte den gesetzlichen Festbetrag, lehnte aber die Übernahme der Mehrkosten ab. Die Richter sahen es aufgrund der konkreten Tätigkeit der Klägerin als begründet an, dass die zuständigen Rehabilitationsträger ihr ein höherwertiges Hörgerät bezahlen. Weil es sich um eine  berufliche Notwendigkeit handelte, müsse hier der Rentenversicherungsträger im Rahmen der beruflichen Rehabilitation für die Mehrkosten in Betracht gezogen werden. Die Krankenkasse hätte den Antrag dorthin weiterleiten müssen, was sie jedoch versäumte. Deswegen musste sie als „erstangegangener Träger“ die gesamten Kosten übernehmen. (BSG, Urteil vom 24.01.2013 – B 3 KR 5/12 R – br 2014, S. 74)

Wer die Rehabilitationsträger sein können und für welche Leistungen zur Teilhabe sie zuständig sind, ist im Sozialgesetzbuch IX § 6 und § 9 geregelt, siehe www.gesetze-im-internet.de (unter Gesetze/Verordnungen Buchstaben S anklicken, dann zu SGB 9 gehen).

Weitere Informationen zur Finanzierung von Hörgeräten finden Sie in unserer Rubrik Finanzierung.

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Kommentare zu dieser Meldung

Kommentar von Hempel, Renate | 09.01.2015

Ich habe Ende letzten Jahres bei der Deutschen Rentversicherung einen Antrag gestellt auf Kostenübernahme (Kundenanteil) für meine neuen Hörgeräte. Im Jahre 2006 hatte die Rentversicherung schon einmal die Kosten übernommen. Da ich nun wiederum (nach 8 Jahren) neu HG benötige, bin ich den gleichen Weg gegangen. Natürlich habe ich eine Ablehnung erhalten und daraufhin Einspruch erhoben. Was kann ich tun, um eine weitere Ablehnung vorzubeugen. 2006 hatte ich aber dann auch das Sozialgericht eingeschaltet. Mit einem positiven Ergebnis. Ich finde mit welcher knallharten Ablehnung die Entscheidung getroffen wird, ist für mich sehr unverständlich. Die HG sind für mich mein Lebensunterhalt, womit ich am Arbeitsleben fast 100%ig teilnehmen kann.
Ich bin sicher nicht allein davon betroffen. Und kritisiere sehr diese Entscheidungen für behinderte Menschen.

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