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22. Juli 2015

Neue DGUV Information „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz“

Der Gesetzgeber hat mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Grenzen für Lärmbelastungen am Arbeitsplatz festgelegt. Übersteigt der Lärm, dem Beschäftigte ausgesetzt sind, bestimmte Auslösewerte, werden Lärmschutz-Maßnahmen verpflichtend.

Hierzu gehört auch die arbeitsmedizinische Gehörvorsorge „Lärm“ nach dem Grundsatz G 20. Bei Überschreitung der unteren Auslösewerte muss sie als freiwillige Vorsorgemaßnahme angeboten werden, bei Überschreitung der oberen Auslösewerte als Pflichtuntersuchung.

Mit der DGUV Information 212-823 „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz“ informiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger das Fachpersonal, das diese arbeitsmedizinische Vorsorge durchführt. Die Publikation stellt verschiedene Arten von Gehörschützern vor und gibt Hinweise zu deren Auswahl und Benutzung.

DGUV-Information 212-823: „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz“ (PDF- nicht barrierefrei)

Eine Bestellmöglichkeit des Regelwerks finden Sie auf der Internetseite der DGUV: www.dguv.de.

Weitere Informationen über Lärmschutz-Maßnahmen finden Sie in unserer Leitfaden-Rubrik Lärmarbeit.

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