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17. September 2014

Rubrik zu hörbehindertengerechter Alarmierung in Betrieben veröffentlicht

Menschen, die aufgrund einer Hörschädigung akustische Alarm- und Benachrichtigungssignale nicht wahrnehmen können, sind im Notfall besonders gefährdet. Einzubeziehen sind auch Hörgeräte- und Cochlea-Implantat-Träger, da ihre Hörtechnik vorübergehend funktionslos sein könnte. Technische Lösungen zur Alarmierung von Menschen mit Hörverlust schaffen hier Abhilfe.

Dass „die Wahrnehmung von Warnsignalen ein Grundbedürfnis“ darstellt, urteilte auch das Bundessozialgericht (BSG) im Juni dieses Jahres und verpflichtete die Krankenkasse eines stark schwerhörigen Klägers zur Übernahme der Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für den privaten Wohnraum. Hörbehindertengerechte Brandmelder alarmieren beispielsweise über gut sichtbare Lichtblitze oder starke Vibrationen.

Auch Unternehmen sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, ihre Alarmierungs- und Notfallkonzepte um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erweitern. Der hörkomm.de Leitfaden informiert über rechtliche Vorgaben für Arbeitsstätten und stellt in einer praxisorientierten Checkliste dar, wie Betriebe ihr Konzept zu Alarmierung und Notfallkommunikation für Menschen mit Hörverlust barrierefrei zugänglich gestalten können. Technische Lösungen werden vor- und eine Anbieterliste zur Verfügung gestellt.

Leitfaden-Rubrik „Alarmierung für Menschen mit Hörverlust“

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