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Checkliste: Organisation und Planung

  • Nennen Sie barrierefreies Planen und Bauen als Ausschreibungskriterium.

    Für Architekten ist das Thema „Barrierefreiheit & Akustik“ keine Selbstverständlichkeit. Achten Sie darauf, bereits bei der Beauftragung eines Architekturbüros sicherzustellen, dass spätere Entwürfe barrierefreies Hören und Kommunizieren berücksichtigen.

  • Fordern Sie Ihren Planer auf, sich an den Empfehlungen der DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ zu orientieren.

    Die Raumakustik wird von den beiden Parametern Störschalldruckpegel und Nachhallzeit beeinflusst. Definieren Sie in der Planungsgrundlage hohe Standards für diese Einflussgrößen. In Kommunikationsräumen, in denen sich auch Personen mit Hörverlusten verständigen müssen, sollte durch besonders guten baulichen Schallschutz der Störschalldruckpegel für bauseitige Geräusche bei ≤ 30 dB(A) liegen. Auch für die Gestaltung der Räume finden sich in der DIN 18041 Empfehlungen: So soll die Nachhallzeit auf das Raumvolumen und die Nutzungsart abgestimmte Werte zwischen 0,5 bis 0,8 s nicht überschreiten. Für Beschäftigte mit Hörbeeinträchtigung werden diese Empfehlungen nochmals um 20 % reduziert.

  • Binden Sie, wenn vorhanden, frühzeitig die Vertrauensperson der Schwerbehinderten in das Planungsteam ein.

    Sie hat einen Überblick über die Bedürfnisse der schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten im Unternehmen und ist im Allgemeinen sensibilisiert auf „Barrieren“ für schwerhörige Beschäftigte.

  • Lassen Sie Ihre Beschäftigten partizipieren.

    Befragen Sie Beschäftigte zu etwaigen Problemen in Bezug auf die Raumakustik und zu zukünftigen Wünschen an das neue Gebäude. Insbesondere Beschäftigte, die schlecht hören, sollten Anforderungen definieren können. Richten Sie bei Bedarf eine Arbeitsgruppe ein unter dem Motto „Barrierefrei hören und kommunizieren – Was ist für unsere Beschäftigten wichtig?“. Notieren Sie individuelle Bedarfe nach Barrierefreiheit in Ihrer Planungsgrundlage.

  • Holen Sie sich Beratung von Akustikexperten.

    Stellen sich komplexe Fragen zur Akustik des Gebäudes oder einzelner Räume, ist es gut zu wissen, dass Ingenieure oder Sachverständige für Bau- und Raumakustik beratend eingebunden werden können.

Checkliste: Organisation und Planung

  • Barrierefreies Planen und Bauen als Ausschreibungskriterium
  • Orientierung der Planer an den Empfehlungen der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten in Planungsgruppe
  • Partizipation der Beschäftigten über Befragung
  • Beratung durch Experten für Akustik