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Organisation

Die Lösungsvorschläge des Leitfadens betreffen unterschiedliche Bereiche und richten sich an verschiedene Akteure des Betriebes. Damit Sie Maßnahmen erfolgreich planen und umsetzen können, empfiehlt es sich, eine Arbeits- oder Steuerungsgruppe zu gründen. In dieser sollten Vertreter des Arbeitgebers (Management), Vertreter der Arbeitnehmer wie Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat, der Bereich Personal sowie Betriebsarzt und Gesundheitsmanagement beteiligt sein.

Im Bedarfsfall hinzugezogen werden sollten: IT/Haustechnik, der Planungsstab für Um- und Neubauten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, betroffene Mitarbeiter und das betriebliche Eingliederungsmanagement.

Besteht in Ihrem Unternehmen bereits eine Arbeitsgruppe, wie etwa ein Gesundheitszirkel oder ein Demographieteam? Dann können diese Gruppen genutzt werden. Erfahrungsgemäß hat das betriebliche Gesundheitsmanagement das Thema Hören für sich bislang nicht als mögliches Handlungsfeld identifiziert. Insbesondere wenn es um die Sensibilisierung und Aufklärung der Belegschaft geht, wäre das Gesundheitsmanagement jedoch ein geeigneter Akteur für die Durchführung von Maßnahmen.

Nachhaltigkeit sichern

Eine regelmäßig tagende Steuergruppe kann ein Garant sein, dass das Thema Hören dauerhaft im Unternehmen berücksichtigt wird. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit eignet sich auch das Festschreiben von Zielen und Maßnahmen in bestehende Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen oder in anderen Regelungen zur Förderung der Gesundheit. Auch die Entwicklung eines Aktionsplans zur Inklusion kann ein geeignetes Instrument sein.