Standards zur Hörgerätekompatibilität von Telefonen

Barrierefreie bzw. hörgerätekompatible Telefone sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt allerdings die Europäische Richtlinie, die Vorgaben zur induktiven Koppelung von Telefonen definiert: die ETS 300 381 »Telephony for hearing impaired people; Inductive coupling of telephone earphones to hearing aids«.

Inzwischen ist diese Richtlinie teilweise abgelöst durch die neue Norm ETS 200381-1 und -2 (für kabelgebundene und mobile Telefone). Diese ist allerding nur bei dem Anbieter Normadoc auf der Internetseite www.normadoc.com zu beziehen.

In Deutschland haben die Europäischen Richtlinien nur Empfehlungscharakter. Nur sehr wenige Telefonhersteller veröffentlichen Informationen darüber, ob ihre Produkte den Vorgaben entsprechen.

In den USA ist die Barrierefreiheit von Telefonen mit dem »Hearing Aid Compatibility Act« (HAC) von 1988 gesetzlich geregelt. Laut HAC müssen alle Festnetztelefone, die in den USA hergestellt oder importiert werden, für den Gebrauch mit Hörgeräten kompatibel sein; für Mobiltelefone gibt es eine Quotenregelung. Alle Telefone müssen mit entsprechenden Informationen versehen sein. So werden Angaben über die Nutzung mit der Induktionsspule über die T-Einstufung von Geräten gegeben. Geräte mit einer T3- oder T4-Einstufung sind zu empfehlen, sie erzeugen ein ausreichendes elektromagnetisches Feld (wobei 4 noch besser ist als 3). Außerdem werden auch Angaben zur M-Klassifizierung gemacht. Diese ist relevant, wenn das Hörgerät nicht über eine Induktionsspule verfügt und gibt an, wie gut Telefone Störgeräusche unterdrücken. Auch hier sind Geräte mit M3- oder M4-Werten zu empfehlen.

Auch deutsche Nutzer können sich über die Datenbank GARI über die T- und M-Einstufungen von Mobiltelefonen und Smartphones informieren. Für Festnetztelefone sind in Deutschland keine entsprechenden Informationen erhältlich, auch die Produkte selbst sind in der Regel nicht gekennzeichnet.