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Wer profitiert wovon?

Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit kommunizieren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Folgende Lösungen unterstützen ihre Teilhabe an Veranstaltungen:

  • Gehörlose kommunizieren in der Regel in Gebärdensprache und profitieren von der Gebärdensprachdolmetschung.
  • Schwerhörige oder Spätertaubte sind in der Regel schriftsprachkompetent und profitieren von der Schriftdolmetschung. Das gesprochene Wort wird simultan mitgeschrieben. Über einen Beamer wird der Text dann auf eine Leinwand projiziert.
  • Schwerhörige, die Hörgeräte mit einer T-Spule (auch Telefon- oder Induktionsspule) tragen, können ohne weitere Zusatzausstattung von einer induktiven Höranlage profitieren.
  • Schwerhörige, die Hörgeräte mit Audioausgang, T-Spule oder Bluetooth nutzen, profitieren von einer FM-Anlage, benötigen jedoch Zusatzausstattung.
  • Personen, die höreingeschränkt und noch nicht mit Hörgerät versorgt sind, können von vorhandenen Höranlagen profitieren, wenn Empfänger und Kopfhörer ausgeliehen werden können.

Nicht immer sind die finanziellen bzw. personellen Ressourcen vorhanden, um alle Anforderungen zu erfüllen. In der "Checkliste: Planen" versuchen wir praktikable Lösungen aufzuzeigen.