16. November 2017
Gebärdensprachdolmetscher in Gerichtsverfahren möglich
Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) ermöglicht den Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren. Die Regelung gilt für alle Zivil- und Strafgerichte. Auch die Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte sind erfasst. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.