Induktive Höranlagen

Was ist das?

Induktive Höranlagen, auch Ringschleifenanlagen oder Induktionsschleifen genannt, übertragen Sprache und Musik über ein elektromagnetisches Feld. Hierzu wird innerhalb eines Raumes (zumeist auf Bodenniveau) ein Kabel bzw. ein Kabelsystem verlegt, das an einen Verstärker angeschlossen ist. Sprechen die Teilnehmer in Mikrofone, werden die Sprachsignale in das Schleifenkabel übertragen. Innerhalb der Schleife entsteht ein elektromagnetisches Feld, das mittels einer Induktionsspule im Hörgerät oder in einem Cochlea-Implantat abgehört werden kann. So können die Wortbeiträge der Teilnehmer ohne Qualitätsverlust an das Ohr übertragen werden, Nebengeräusche und Raumakustik sind effektiv ausgeblendet.

Möglich ist es auch, mobile induktive Höranlagen für einzelne Veranstaltungen auszuleihen. Anbieter sind meist Dienstleister für Veranstaltungstechnik.

Welche Ausstattung benötigen die Nutzer?

  • Nutzer von Hörgeräten mit integrierter Induktionsspule, auch Telefonspule genannt, können die Anlage ohne zusätzliche Empfangsgeräte nutzen. Dies ist ein Vorteil gegenüber FM- und Infrarot-Anlagen, für die immer spezielle Empfänger benötigt werden.
  • Für Nutzer von bluetoothfähigen Hörgeräten bzw. von Hörgeräten mit Audioausgang können mobile Induktionsempfänger bereitgehalten werden, die die Sprachsignale aus dem Induktionsfeld per Audiokabel oder drahtlos an das Hörgerät übermitteln.
  • Wenn kein Hörgerät getragen wird bzw. dieses über keine Schnittstellen (Telefonspule/Audioeingang, Bluetooth) verfügt, können Kopfhörer in Kombination mit mobilen Empfangsgeräten genutzt werden.

Checkliste: Auswahl und Einbau von induktiven Höranlagen

  • Ziehen Sie für die Planung und den Einbau der Anlage Fachleute oder Fachbetriebe hinzu, die zusichern, die Anlage gemäß der DIN EN 60118-4 einzurichten.

    Die Planung und Einrichtung induktiver Höranlagen zählt zu einem Spezialbereich der Elektrotechnik. Um die professionelle Installation und die optimale Funktionstüchtigkeit einer Ringschleifenanlage zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt Experten, etwa Meister oder Ingenieure der technischen Akustik, hinzuziehen. Diese beraten, nehmen die notwendigen Messungen vor, planen die Anlage und führen den Einbau durch. Betriebe, die induktive Höranlagen planen und einbauen, finden Sie in unserer Infothek unter "Anbieter Höranlagen".

  • Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob der Einbau einer Induktionsanlage infrage kommt.

    Vor dem Einbau von Induktionsanlagen muss eine Prüfung der baulichen / technischen Gegebenheiten vor Ort bzw. während der Planung eines Neubaus stattfinden. Denn induktive Höranlagen können durch andere magnetische Felder gestört werden. Stahlbeton, der heutzutage häufig verwendet wird, dämpft das Induktionsfeld durch sogenannte „Metallverluste“. Fachbetriebe führen eine Metallverlust- und Störfeldmessung vor Ort durch und berechnen mit den gewonnenen Daten das erforderliche Schleifendesign per Computersimulation. Im Gegensatz zu früher stellen Metallverluste heute meist keinen Hinderungsgrund zum Einsatz einer Induktionsanlage dar. In einzelnen Fällen kann es aber passieren, dass die Experten von einer induktiven Höranlage abraten. Das können Sie von dem Fachbetrieb erwarten: Vorlage und Interpretation der Ergebnisse der Metallverlust- und Störfeldmessung.

  • Statten Sie den gesamten Raum mit der Höranlage aus.

    Der Fachbetrieb plant auf Basis der berechneten Messwerte und der räumlichen Verhältnisse den Aufbau der Anlage. Neben der einfachsten Form einer Kabelschleife gibt es inzwischen komplexe Ringleitungssysteme, die eine Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten ermöglichen. Um die Ausgrenzung schwerhöriger Teilnehmer zu verhindern, sollte immer der gesamte Veranstaltungs- / Besprechungsraum ausgestattet werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass abgegrenzte und gekennzeichnete Raumbereiche nicht gerne von schwerhörigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden. Das können Sie von dem Fachbetrieb erwarten: Plan für das Schleifendesign und Empfehlung für Verstärker, Kostenvoranschlag für Produkte und Dienstleistung.

  • Fordern Sie nach Abschluss des Einbaus einen Nachweis der ordnungsgemäßen Einrichtung der induktiven Höranlage.

    Lassen Sie sich hierzu von dem Fachbetrieb ein Messprotokoll nach den Vorgaben der DIN EN 60118-4 ausstellen.

  • Tragen Sie dafür Sorge, dass eine Schulung des Personals durchgeführt wird, das für den Betrieb der Anlage zuständig ist.

    Fragen Sie den Fachbetrieb auch nach einem Induktionsempfänger, um die Anlage später selbst auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen zu können.

  • Kennzeichnen Sie die mit einer induktiven Höranlage ausgestatteten Räume und informieren Sie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahme.

    Wichtig ist, die Mitarbeiter über die Ausstattung der Räume mit induktiven Höranlagen zur informieren, etwa über ein Schwarzes Brett, Newsletter oder Intranet. Neben der Information wird so ein Bewusstseinsprozess angestoßen: das Unternehmen / die Verwaltung zeigt, dass das Anliegen höreingeschränkter Mitarbeiter ernst genommen wird und Hörgeräteträger unterstützt werden. In einem Informationsschreiben ist es auch sinnvoll darauf hinzuweisen, dass Beschäftigte mit Höreinschränkung beim Kauf von Hörgeräten auf eine Telefonspule achten sollten.

Checkliste: Auswahl und Einbau von induktiven Höranlagen

  • Frühzeitig Fachbetriebe / Experten beauftragen
  • Einbau nach DIN EN 60118-4 verlangen
  • Den gesamten Raum ausstatten
  • Nachweis über ordnungsgemäße Einrichtung anfordern
  • Schulung des Personals
  • Information an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Weiterführende Informationen

Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Fachreferat „Barrierefrei“:
Flyer: IndukTive Höranlagen, Richtlinien für den Auftraggeber (PDF)

Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Fachreferat: „Barrierefrei“:
refeRATgeber 4: Warum IndukTive Höranlagen? Muss man sie in öffentlichen Gebäuden wirklich einbauen? (PDF)

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.):
Induktive Höranlagen beim Freistaat Bayern, Planungsrichtlinien (Stand: 01.10.2014)