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Finanzierung und Recht

Menschen mit einer Höreinschränkung stehen unterschiedliche Hilfsmittel zur Verfügung. Sie erleichtern bzw. ermöglichen es, dem Beruf nachzugehen, die Schule zu besuchen oder den Alltag zu gestalten. Diese Hilfsmittel sind häufig so teuer, dass man die Kosten dafür nicht selbst tragen kann. Aber wer ist für die Finanzierung zuständig? So unterschiedlich die Lebenssituationen sind, in denen Hilfsmittel benötigt werden, so zahlreich sind auch die Kostenträger, die für die Finanzierung in Frage kommen. Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, welche Kostenträger für die Bewilligung von Hilfsmitteln zuständig sind:

  • Krankenkasse
  • Sozialhilfeträger
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Arbeitsagentur
  • Integrationsamt

Für welche Hilfsmittel gibt es Finanzierungsmöglichkeiten? Je nach Einsatzbereich, individuellen Voraussetzungen und zuständigem Kostenträger werden persönliche Hilfsmittel wie Hörgeräte, Telefonhilfen oder Lichtwecker gefördert sowie Maßnahmen, die der Arbeitgeber im Rahmen einer „behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes“ durchführt.

Hilfsmittel für Zuhause und Ausbildung

Welche Kostenträger sind für Hörgeräte und andere Hilfsmittel zuständig, die Zuhause und für die Ausbildung genutzt werden? Wie sieht die Hörgeräteversorgung durch die Krankenkassen aus?

Hilfsmittel für den Beruf

Für die Finanzierung von Hilfsmitteln, die für die Arbeit notwendig sind, kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage.

Zusammenfassung und Tipps

Was muss man bei der Antragstellung beachten? Was kann man tun, wenn man nicht weiß, welcher Kostenträger in Frage kommt?