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Checkliste: Alarmierungskonzept für Menschen mit Hörverlust

Die Checkliste wendet sich an Unternehmen, die ihr Konzept zu Alarmierung und Notfallkommunikation auch für Menschen mit Hörverlust barrierefrei zugänglich gestalten wollen. Die Empfehlungen setzen auf dem bestehenden betrieblichen Alarmierungskonzept auf.

  • WER? Klären Sie, wer Sie bei der Ermittlung und Definition von Erfordernissen hörbehinderter Menschen im Unternehmen unterstützen kann.

    Erste Ansprechpartner im Unternehmen sind, falls vorhanden, die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Sicherheitsbeauftragte. Sind höreingeschränkte Beschäftigte im Unternehmen, binden Sie sie ein (falls ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt ist, kann die Beratung des Integrationsamts in Anspruch genommen werden). Weitere Hinweise können sich auch aus der Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, der Personalabteilung oder dem Arbeitsmediziner ergeben.

  • WAS? Ermitteln Sie, welche akustischen Gefahrenmelder von Schwerhörigen nicht wahrgenommen werden bzw. welche Anlagen zur Notfallkommunikation für Schwerhörige nicht nutzbar sind.

    Denken Sie beispielsweise an den Ton des Rauchwarnmelders, das Schrillen einer Werksirene, die Lautsprecherdurchsage im Katastrophenfall, das Piepen eines zurückfahrenden Fahrzeugs oder die Gegensprechanlage zur Notfallkommunikation – an alle akustischen Signale, die für Menschen mit Hörverlust über einen alternativen Sinn vermittelt werden müssen.

  • WO? Stellen Sie außerdem fest, zu welchen Bereichen einer Arbeitsstätte höreingeschränkte Beschäftigte oder Besucher Zugang haben.

    Denken Sie hierbei auch an die Waschräume, Toiletten, Garderoben, Flure oder Personenaufzüge – insbesondere an Orte, an denen sich der Betroffene allein aufhalten kann. Alarmierung und Notfallkommunikation sollte im gesamten Arbeits- und Bewegungsbereich der Personen mit Höreinschränkung barrierefrei gestaltet werden.

Das „Alarmierungskonzept für Menschen mit Hörverlust“ orientiert sich am bestehenden Alarmierungskonzept des Unternehmens und erweitert dieses hinsichtlich der folgenden Aspekte:

  • Was? Sammlung der akustischen Informationen, die von Menschen mit Hörverlust nicht wahrgenommen werden und über einen alternativen Sinn vermittelt werden müssen.
  • Wo? Ermittlung von Orten, zu denen Menschen mit Hörverlust Zugang benötigen und an denen Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust installiert bzw. bei sich getragen werden muss.