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Checkliste: Planen

Bei der Veranstaltungsplanung stehen Entscheidungen zum Einsatz von Dolmetschdiensten und Höranlagen an. Zudem sollte der Veranstaltungsort einige Voraussetzungen erfüllen.

Für den Einsatz von Dolmetschern bzw. Höranlagen können sich je nach Art der Veranstaltung unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben, z.B.:

  • Dolmetschdienste und/oder Höranlagen werden von vornherein bereitgestellt. Dies wird über die Einladung an die Teilnehmenden kommuniziert.
  • Über ein Anmeldeformular wird abgefragt, welche Dienstleistung oder Technik die Teilnehmenden tatsächlich benötigen und in Anspruch nehmen möchten. So kann der tatsächliche Bedarf ermittelt werden.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, vorab Aufwand und Zusatzkosten für Hilfsmittel und Dienste abzuschätzen, um zu entscheiden, welche Lösungen machbar sind und tatsächlich angeboten werden können.

Holen Sie daher jeweils Angebote ein:

  • Für den Einsatz von Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschern:

    Die Zahl der Dolmetscher ist begrenzt und die Kosten sind regional bzw. je nach Ausbildung unterschiedlich. Hier ist das Einholen von Kostenvoranschlägen hilfreich. Weitere Informationen zu Dolmetschern und zur Erstattung von Kosten finden Sie in der Rubrik "Dolmetschdienste".

  • Für den Einsatz von Anlagen zur technischen Hörunterstützung:

    In hauseigenen Veranstaltungsräumen können Höranlagen fest eingebaut werden, wenn diese voraussichtlich häufiger benötigt werden (Anbieter Höranlagen). Ist dies nicht der Fall, gibt es die Möglichkeit, mobile Höranlagen für einzelne Veranstaltungen auszuleihen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstleister für Beschallungstechnik oder einem der Anbieter von Höranlagen, ob er ein solches Angebot vorhält (alternative Bezeichnung: Dolmetscheranlagen, Personenführungsanlagen). Teilweise bieten auch Stadtverwaltungen bzw. Bezirksämter oder lokale Selbsthilfevereine einen kostengünstigen Verleihservice für mobile Höranlagen an. Bei der Nutzung von FM-Anlagen ist zu berücksichtigen, dass Personal bereitstehen muss, um Empfänger auszugeben, ein Pfand in Empfang zu nehmen und nach der Veranstaltung die Empfänger zurückzunehmen. Weitere Informationen zu Höranlagen finden Sie in der Rubrik "Anlagen zur technischen Hörunterstützung".

Zur Raumplanung:

  • Prüfen Sie, ob ein Veranstaltungsort in Frage kommt, in dem bereits Konferenz- oder Höranlagen vorhanden sind.

  • Nutzen Sie vorzugsweise Räumlichkeiten mit besonders guter Raumakustik.

    Nicht nur schwerhörige Menschen profitieren hiervon. Achten Sie darauf, dass weder Störgeräusche von außen noch die Halligkeit des Raumes störend wirken. Ausführliche Informationen bietet unsere Leifaden-Rubrik "Raumakustik".

  • Beziehen Sie den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern in die Raumplanung ein.

    Schriftdolmetscher benötigen einen eigenen Tisch mit naheliegendem Stromanschluss. Planen Sie zudem einen zusätzlichen Beamer und eine separate Leinwand für die Darstellung der Schriftmittlung ein. Achten Sie auf eine gute Schrift-Erkennbarkeit der Projektion. Sind Gebärdensprachdolmetscher vor Ort, dolmetschen diese in der Regel schräg hinter dem Redner. Wichtig ist, dass die Gebärdensprachdolmetscher gut beleuchtet sind, dass aber kein Gegen- oder Blendlicht stört und dass möglichst vis-à-vis die gebärdensprachkompetenten Zuhörer Platz finden.

Checkliste: Planen

  • Angebote für den Einsatz von Gebärdensprach-/Schriftdolmetschern bzw. Anlagen zur technischen Hörunterstützung einholen
  • Vorzugsweise Räumlichkeiten mit vorhandenen Höranlagen nutzen
  • Auf gute Raumakustik achten
  • Den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern in die Raumplanung einbeziehen