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Rechtliches - Vorgaben und Empfehlungen für Büroarbeitsplätze

Bildschirmarbeitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung

Für Geräuschbelastungen im Büro gibt es keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte.
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) fordert, dass der Umgebungslärm von Bildschirmarbeitsplätzen weder die Kommunikation noch die Konzentration beeinträchtigen darf.
Etwas allgemeiner fasst es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hier wird empfohlen, die Schalldruckpegel in Arbeitsstätten „in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen“.

DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“

Gegen Lärm aus Nachbarräumen und von außen muss ein baulicher Mindestschallschutz erreicht werden, der in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verbindlich vorgeschrieben ist. Ausschlaggebend sind die beim Bau verwendeten Materialien sowie ihre bauliche Verarbeitung und Zusammensetzung.

DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen“

Aus DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ lassen sich Hinweise für die Gestaltung von Räumen ableiten, die eine gute Sprachkommunikation begünstigen. Experten finden hier auf Raumgröße und -nutzung abgestimmte Sollwerte für die Nachhallzeit und den Störschalldruckpegel. Nicht nur für Menschen mit Hörschädigungen gelten um 20 % reduzierte Sollwerte für die Nachhallzeit und besonders geringe Werte für baulich beeinflussbaren Störschall. Diese Anforderungen werden jetzt für Neubauten auf alle Räume ausgeweitet.

Auszug aus DIN 18041:2015

Bei der Planung von Räumen für sprachliche Kommunikation sind auch Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit zu berücksichtigen. Es gelten das Benachteiligungsverbot aus Art. 3, Abs. 3 GG [2], die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes § 4 und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hiernach haben alle Menschen das Recht, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft einen gleichberechtigten Zugang zu allen relevanten Teilhabebereichen einer Gesellschaft zu haben. Dies gilt über die gesamte Lebensspanne.

DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude", verweist hinsichtlich der akustischen Anforderungen auf DIN 18041. Diese Änderung der Gesetzeslage im Bereich des gesellschaftlichen Miteinanders ist neben der Notwendigkeit zur Aktualisierung einer der wesentlichen Gründe für die Überarbeitung. DIN 18041 ist inzwischen freigegeben und steht voraussichtlich ab Oktober/November 2015 beim Deutschen Institut für Normung (DIN) als Weißdruck zur Verfügung.

Empfehlungen aus der Arbeitswissenschaft

Aus arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen lassen sich aber Empfehlungen ableiten, an denen sich Unternehmen bei der Gestaltung von Büroarbeitsplätzen orientieren sollten.

DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“

Für die Bereiche Verwaltung und Büro weist das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit dem Titel „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ darauf hin, dass der durchschnittliche Störschalldruckpegel bei überwiegend geistigen Tätigkeiten höchstens 55 dB(A) betragen sollte.
Link zur DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)

AWE 124 „Bildschirmarbeit – Lärmminderung in Mehrpersonenbüros“

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht noch weiter und empfiehlt in ihren Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (AWE) 124 „Bildschirmarbeit – Lärmminderung in Mehrpersonenbüros“ noch niedrigere Schallpegel zwischen 30 und 45 dB(A).
Link zu den AWE 124

Weiterführende Informationen

Erläuterungen zu DIN 18041 finden sich in dem Fachbuch Kommentar zu DIN 18041 – Hörsamkeit in Räumen (Erscheinungsdatum 02/2018).

Carsten Ruhe diskutiert die Frage, ob die DIN 18041 zur Hörsamkeit in Räumen für Planer eigentlich verbindlich ist.
Carsten Ruhe (2014): Muss man DIN 18041 einhalten ? (PDF)

Das Fachreferat 'Barrierefreiheit' des Deutschen Schwerhörigenbundes informiert über barrierefreie Raumakustik.
DSB-Referat BPB (2015): Info-Brief (PDF)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt in seinem Leitfaden für Bauherren und Planer Regelungen und Umsetzungsbeispiele vor.
BMUB (2014): Leitfaden Barrierefreies Bauen (PDF)

Der Leitfaden der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) stellt umfassende Informationen zur Gestaltung barrierefreier Arbeitsstätten zur Verfügung.
Leitfaden "Barrierefreie Arbeitsstätten planen und gestalten"

Die Plattform nullbarriere.de informiert über Normen, Richtlinien und Empfehlungen zu barrierefreiem, behindertengerechtem Planen und Bauen.
www.nullbarriere.de