Sie sind hier: hörkomm.de > Leitfaden > Technik und Dienste zur Kommunikation > Anlagen zur technischen Hörunterstützung

Anlagen zur technischen Hörunterstützung

Rednerin spricht in ein Mikrofon

Für Menschen mit Höreinschränkung ist die Teilnahme an Konferenzen, Besprechungen und Veranstaltungen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden: es gibt viele Störgeräusche (Husten, Rascheln, etc.), die Sprecher befinden sich in größerer Entfernung, einige Personen reden leiser als andere. Die Nutzung von Lautsprechern bringt für schwerhörige Personen in der Regel keine Erleichterung, da die Übertragungsqualität meist nicht optimal ist. Auch hallende Konferenzräume können das Hören erschweren.

Lösung bieten Anlagen zur technischen Hörunterstützung. Hier eine kurze Übersicht, wann welche Lösung zu empfehlen ist.

Barrierefreie Konferenzanlagen

Wann geeignet:

  • Wenn aufgrund vieler Teilnehmer oder schlechter Raumakustik auch Guthörende eine technische Hörunterstützung benötigen. Im Gegensatz zu den unten aufgeführten Anlagen sind Konferenzanlagen keine Sonderlösung für Schwerhörige, sondern für Guthörende konzipiert.

Was spricht dafür:

  • Barrierefreies Hören für alle Teilnehmenden. Achtet man auf einige Ausstattungsmerkmale, profitieren auch schwerhörige Nutzer von Konferenzanlagen.
  • Dolmetscheranwendungen möglich

Kriterien für barrierefreie Konferenzanlagen

Spezielle Anlagen für schwerhörige Tagungsteilnehmer

Diese Anlagen übertragen die Wortbeiträge der Teilnehmer direkt auf die Hörgeräte der Teilnehmer bzw. auf ausgeteilte Kopfhörer. Wie bei Konferenzanlagen ist Voraussetzung, dass Mikrofone genutzt werden. Die Sprachsignale können dann in hoher Qualität von den hörbeeinträchtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern empfangen werden.

Laut der Norm zum barrierefreien Bauen öffentlicher Gebäude (DIN 18040-1), soll eine Anlage zur technischen Hörunterstützung für Schwerhörige immer dann eingebaut werden, wenn eine Beschallungsanlage für Guthörende vorgesehen ist. Unter Umständen, z.B. bei schlechter Raumakustik, kann der Einbau spezieller Anlagen aber auch unabhängig von dieser Vorgabe sinnvoll sein. Es gibt unterschiedliche Anlagen zur Hörunterstützung:

Induktive Höranlagen

Wann geeignet:

  • Sie möchten Besprechungsräume von vornherein barrierefrei gestalten, da sie bereits schwerhörige Mitarbeiter haben oder für die Zukunft vorsorgen wollen.
  • Sie planen einen Neubau bzw. bauen Besprechungsräume um. (Für induktive Anlagen werden Kabel unter dem Fußboden verlegt).

Was spricht dafür:

  • Im Gegensatz zu den anderen Anlagen sind keine speziellen Empfangsgeräte für Hörgeräteträger notwendig. Entsprechend entsteht kein Aufwand für die Ausgabe und Wartung von Empfangsgeräten.
  • In der Regel kostengünstigste Lösung für Nutzer und Betreiber (wenn Installation bereits beim Neubau/Umbau berücksichtigt wird.

Ausführliche Informationen zu induktiven Höranlagen

FM-Anlagen

Wann geeignet:

  • Ein oder mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schwerhörig und benötigen technische Unterstützung, um an Besprechungen teilnehmen zu können.
  • Wenn mehrere Übertragungskanäle zur Verfügung stehen sollen, z.B. für Fremdsprachenübersetzung

Was spricht dafür:

  • Auch für sehr große Veranstaltungen und im Freien geeignet
  • Neben stationären Anlagen für einzelne Räumlichkeiten gibt es auch mobile Systeme, die Nutzer mit sich führen können, wenn sie häufig an Besprechungen an unterschiedlichen Orten teilnehmen.

Ausführliche Informationen zu FM-Anlagen

Infrarot-Anlagen

Wann geeignet:

  • Wenn mehrere Übertragungskanäle zur Verfügung stehen sollen, z.B. für Fremdsprachenübersetzung
  • Wenn die anderen Anlagen nicht in Frage kommen (Infrarot meist teuerste Lösung).

Was spricht dafür:

  • Für Besprechungen mit hohem Diskretionsbedarf geeignet, d.h. dass Abhörsicherheit (gegenüber angrenzenden Räumen) gewährleistet ist.

Ausführliche Informationen zu Infrarot-Anlagen