Sie sind hier: hörkomm.de > Infothek > Über Schwerhörigkeit > Wie erkenne ich eine Hörminderung?

Wie erkenne ich eine Hörminderung?

Frau setzt Mann Kopfhörer für Hörtest auf.

Quelle: FGH

Damit Hörprobleme nicht zur Belastung im alltäglichen Leben werden, sollte man sie rechtzeitig angehen. Erste Anhaltspunkte können Telefon- oder Online-Selbsttests liefern. Die endgültige Diagnose kann nur der Hals-Nasen-Ohren-Arzt liefern. Mit verschiedenen Untersuchungen kann er individuelle Höreinschränkungen feststellen.

Wie erkenne ich eine beginnende Hörminderung?

Einschränkungen des Hörvermögens treten besonders im Alter, meist schleichend und in größeren Zeitfenstern, auf. In diesem Fall ist es für Betroffene nicht leicht einzuschätzen, wann es nötig wird, sein Hörvermögen von einem Experten überprüfen zu lassen. Folgende Tipps können dabei helfen, eine Hörminderung zu erkennen.

Beobachten Sie Ihre eigene Kommunikationsfähigkeit im Alltag und nehmen Sie eventuelle Hinweise aus Ihrer sozialen Umwelt ernst, indem Sie auf folgende Punkte achten:

  • Werden Sie von Angehörigen oder Partnern öfter darauf hingewiesen, dass Ihr Fernseher zu laut eingestellt ist?
  • Treten öfter Missverständnisse in Gesprächen auf?
  • Fällt es Ihnen zunehmend schwer, Gesprächen zu folgen?
  • Haben Sie das Gefühl, dass viele Ihrer Gesprächspartner undeutlich sprechen, nuscheln?
  • Ãœberhören Sie manchmal das Klingeln des Telefons oder die Türklingel?
  • Empfinden Sie die Kommunikation in Besprechungen und auf Veranstaltungen zunehmend als anstrengend und sind Sie versucht, solchen Ereignissen fernzubleiben?

Was kann ich tun, wenn ich eine Höreinschränkung bemerke?

Wer erste Hinweise darauf findet, dass sein Gehör ihn im Stich lässt, sollte einen Fachmann aufsuchen. Das kann im ersten Anlauf ein Hörgeräteakustiker sein, der einen kostenlosen Hörtest durchführen kann. Eine vollständige Diagnose kann jedoch nur ein HNO-Arzt stellen. Es gibt drei gute Gründe sein Gehör möglichst bei den ersten Anzeichen einer Veränderung von einem Experten überprüfen zu lassen:

  • Eine Hörminderung ist eine Kommunikationsbehinderung. Je eher eine Versorgung mit Hörgeräten stattfindet, umso besser lassen sich Stress für Sie und Ihre soziale Umwelt vermeiden.
  • Eine rechtzeitige Versorgung verhindert auch, dass Ihr Gehör noch schlechter wird. Denn eine Hörminderung, die schon über einen langen Zeitraum besteht, kann eine Einbuße der lautsprachlichen und der kognitiven Fähigkeiten zur Verarbeitung von Schalleindrücken zur Folge haben.
  • Bewährte technische Lösungen sind verfügbar (etwa in Form von Hörgeräten oder Alltagshilfen wie Lichtsignalanlagen und Telefonverstärkern).

Online- und Telefonselbsttest

Unterschiedliche Stellen bieten anonyme Online- oder Telefonselbsttests an. Die Tests sind allerdings nur als erster Anhaltspunkt geeignet, ob eine Hörbeeinträchtigung vorliegt. Den persönlichen Besuch beim Experten können sie nicht ersetzen.

Hörtests neutraler Anbieter:

  • deutschland-hoert-zu.de (Selbsttest am Telefon. Auch direkt erreichbar unter 09001/217221. Es enstehen Kosten in Höhe von 0,99 € pro Anruf)
  • Sprachtest mit Störgeräusch (Online-Hörtest des EU-Projektes Hearcom, Sprachtest mit Tonbeispielen, Kopfhörer sind notwendig)
  • Screeningtests als App für das Telefon (z.B. Hörtest „HearContrOL“ der Oldenburger HoerTech gGmbH für 1,29 € bzw. kostenlose Hörtests der Hersteller von Hörgeräten wie Seifert, Siemens, Iffland oder Beltone)

Messungen durch Experten

Mit folgenden Messungen kann der HNO-Arzt die Art der Höreinschränkung feststellen und daraufhin das weitere Vorgehen veranlassen. Auch Hörgeräteakustiker können erste Messungen vornehmen.

Audiometrie – die Messung des Hörvermögens

Die Messung des individuellen Hörvermögens wird Audiometrie, die grafische Darstellung der Messergebnisse Audiogramm genannt. Diese Messung wird von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern durchgeführt. Es gibt zwei einschlägige Verfahren:

  1. Messung des Hörvermögens mittels Tönen, die an das Ohr übermittelt werden. Dies ist die sog. Tonschwellen-Audiometrie.
  2. Messung des Hörvermögens mittels Sprachtest. Hierbei werden einzelne Laute, Silben, Wörter oder auch ganze Sätze an das Gehör übermittelt. Dies ist die sogenannte Sprachaudiometrie.

Tonschwellenaudiometrie

Der menschliche Hörbereich bewegt sich innerhalb eines Frequenzbereiches von 16 Hertz bis 20.000 Hertz. Innerhalb dieses Bereiches variiert das Hörvermögen von Person zu Person erheblich. Um das individuelle Hörvermögen zu messen, werden bei der Anfertigung eines Audiogramms Töne in unterschiedlichen Frequenzen (0,125 kHz, 0,250 kHz, 0,500 kHz, 1 kHz, 2 kHz, 4 kHz, 6 kHz, 8 kHz) vom Tester an das Gehör übermittelt. Der Schalldruckpegel der Töne wird dabei beginnend in einem unterhalb der Hörschwelle liegenden Bereich langsam gesteigert. Der Proband wird angewiesen, einen Knopf zu betätigen, sobald er den Ton wahrnimmt. Dann wird mit dem nächsten Ton fortgefahren. Linkes und rechtes Ohr werden separat getestet. Durch die Reaktion des Probanden mittels Knopfdruck ergibt sich ein genaues Bild davon, wann Töne wahrgenommen wurden. Die Testergebnisse werden im Audiogramm festgehalten.

Audiogramm mit eingetragenen Messkurven., Grossansicht öffnen

(Quelle: Prof. Dr. Dr. Ulrich Hoppe)

Test von Luftleitung und Knochenleitung

Das Hörvermögen wird sowohl mittels der sogenannten Luftleitungsübertragung als auch mittels der Knochenleitungsübertragung untersucht. Die Testung der Luftleitung erfolgt hierbei durch die Übermittlung von Tönen über einen Kopfhörer. Beim Test der Knochenleitung werden Töne mit einem Vibrationssender auf das Schläfenbein (Mastoid) oder die Stirn übertragen. Durch die separate Prüfung von Luft- und Knochenleitung kann festgestellt werden, ob eine Schallempfindungs-Schwerhörigkeit, eine Schallleitungs-Schwerhörigkeit oder aber eine kombinierte Schwerhörigkeit vorliegt.

Sprachaudiometrie

Für die Ermittlung des Hörvermögens mittels Sprachtest existieren verschiedene Verfahren. Je nach dem, welcher Test verwendet wird, werden entweder nur einzelne Silben und kurze Wörter an das Gehör übermittelt (z. B. beim Freiburger Sprachverständlichkeitstest) oder aber ganze Sätze (z. B. beim Oldenburger Satztest). Um zu überrpüfen, ob Probanden die eingeblendeten Sprachinhalte verstanden haben, werden sie aufgefordert, das Gesagte laut zu wiederholen. Die Sprachinhalte werden hierbei in unterschiedlichen Lautstärken eingeblendet, zum Teil wird die Einblendung auch mit Störgeräuschen unterlegt. Auf diese Weise kann festgestellt werden, wie es um das individuelle Vermögen für Sprachverständlichkeit bestellt ist. Wie auch beim Tonschwellenaudiogramm werden linkes und rechtes Ohr separat getestet.