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IWAN BUDNIKOWSKY GmbH & Co. KG („BUDNI“)

Ein Mitarbeiter des Zentralen Warenlagers von BUDNI füllt Ware in Boxen

Alarmierung

Bei dem Drogeriemarktunternehmen BUDNI stellte man sich die Frage, ob das vorhandene Alarmierungssystem auch eine ausreichende Sicherheit für die gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet und machte sich auf die Suche nach passgenauen Lösungen.

Ausgangslage

BUDNI ist ein Drogeriemarktunternehmen mit ca. 180 Filialen im norddeutschen Raum. In Hamburg-Allermöhe befindet sich das zentrale Warenlager des Unternehmens, dort arbeiten auch sechs gehörlose Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Die Alarmierung im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand, erfolgt wie üblich durch eine Sirene. Die Brandschutzhelfer, die für die Evakuierung des Gebäudes zuständig sind, übernehmen auch die Verantwortung für die gehörlosen Kollegen. In solchen Fällen müssen sie besonders darauf achten, ob sich noch jemand in der Toilette oder in abgelegenen Gebäudeteilen befindet.

Dem Schwerbehindertenbeauftragten von BUDNI erschien diese Regelung nicht zufriedenstellend und er initiierte den Einsatz zusätzlicher Hilfen für die gehörlosen Beschäftigten.

Was wurde gemacht?

Gemeinsam mit den zuständigen Teamleitern wurde recherchiert, welche Produkte zur Alarmierung gehörloser Beschäftigter in Frage kommen.

Die Möglichkeit der visuellen Signalisierung über Blitzlampen wurde schnell verworfen. Zur umfassenden Alarmierung müssten Lampen in allen Räumen und Gebäudeteilen installiert werden, in denen sich die gehörlosen Kollegen allein aufhalten könnten. Da das Lager groß und unübersichtlich ist, wäre ein komplexes Lampensystem erforderlich.

Die Alternative, sogenannte Pager zu nutzen, erschien dagegen machbar. Pager sind Funkempfänger, die von hörbehinderten Menschen wie eine Uhr am Arm getragen oder an der Kleidung/am Gürtel befestigt werden. Warnsignale werden per Funk auf die Pager übertragen und diese fangen an zu vibrieren. Manche Empfänger geben auch zusätzlich schriftliche Informationen auf einem Display aus.

Um nähere Informationen zu bekommen, fragte  der Schwerbehindertenbeauftragte bei einem Hersteller, spezieller Alarmierungssysteme für gehörlose Menschen, der Firma Löbbers Hörkonzepte, an. Um die Voraussetzungen vor Ort abzuklären, besichtigte ein Mitarbeiter die Lagerhalle und stieß dabei auf ein Problem: Das gesamte Lager ist mit Metallregalen ausgestattet, Metall stört aber die Funkübertragung.

Da die Problematik bekannt ist, entwickelt Löbbers Hörkonzepte zurzeit ein System, das mit WLAN-Übertragung arbeitet. Sehr viele Unternehmen sind inzwischen mit WLAN ausgeleuchtet, so auch die Lagerhalle in Allermöhe. Um Sicherheitsrisiken im Netz durch die Anbindung der Pager abzuklären, wurde die IT-Abteilung von BUDNI hinzugezogen. Diese gab nach einer Prüfung grünes Licht.

Auch mit dem Integrationsamt Hamburg hat die  Personalabteilung von BUDNI schon gesprochen. Das Integrationsamt hat bereits angedeutet, dass die Kosten für das alternative Alarmierungssystem übernommen werden können.

Ergebnis

Bei BUDNI ist man sich einig: die Alarmierung über Pager bringt für die gehörlosen Beschäftigten mehr Sicherheit im Gefahrenfall. Da eine Funkübertragung in der Lagerhalle nicht möglich ist, erwartet man die Fertigstellung des WLAN-basierten Systems.

Nach Angabe der Firma Löbbers Hörkonzepte sind Pager mit WLAN Übertragung ab Februar 2015 erhältlich.

Kontaktdaten zu Anbietern von Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust finden Sie in unserer Infothek unter "Wichtige Adressen: Anbieter Alarmierung".