Sie sind hier: hörkomm.de > Leitfaden > Raumakustik > Checklisten Neubau > Zusätzliche Hilfen mit bedenken

Checkliste: Zusätzliche Hilfen mit bedenken

  • Planen Sie Höranlagen in Besprechungs- oder Konferenzräumen, sogenannte Tonübertragungsanlagen, frühzeitig ein.

    Für den Einsatz sogenannter induktiver Höranlagen werden Kabelschleifen auf Fußleistenhöhe verlegt, die Sprache ohne weitere Hilfsmittel direkt auf Hörgeräte übertragen können.

  • Denken Sie an visuelle Möglichkeiten der Alarmierungen, die insbesondere für hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörige von Bedeutung sind.

    Alarm- und Benachrichtigungssignale, beispielsweise von Rauchmeldern, können entsprechend des „Zwei-Sinne-Prinzips“ zusätzlich über Lichtsignale visualisiert werden. Gleiches gilt für den Kontakt zur Notrufzentrale in Personenaufzügen: Mithilfe eines visuellen Aufzugnotrufsystems wird im Gefahrenfall via Touchscreen über das gelesene Wort kommuniziert. Mehr hierzu erfaren Sie in unserer Rubrik "Alarmierung".

Checkliste: Zusätzliche Hilfen mit bedenken

  • Barrierefreie Raumbeschallung mit induktiven Höranlagen
  • Optische Rauch- und Alarmmelder im Büro und auf Toiletten
  • Optische Benachrichtigungssignale für Telefone oder Türen
  • Visuelles Aufzugnotrufsystem