Checkliste: Zusätzliche Hilfen mit bedenken
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Planen Sie Höranlagen in Besprechungs- oder Konferenzräumen, sogenannte Tonübertragungsanlagen, frühzeitig ein.
Für den Einsatz sogenannter induktiver Höranlagen werden Kabelschleifen auf Fußleistenhöhe verlegt, die Sprache ohne weitere Hilfsmittel direkt auf Hörgeräte übertragen können.
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Denken Sie an visuelle Möglichkeiten der Alarmierungen, die insbesondere für hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörige von Bedeutung sind.
Alarm- und Benachrichtigungssignale, beispielsweise von Rauchmeldern, können entsprechend des „Zwei-Sinne-Prinzips“ zusätzlich über Lichtsignale visualisiert werden. Gleiches gilt für den Kontakt zur Notrufzentrale in Personenaufzügen: Mithilfe eines visuellen Aufzugnotrufsystems wird im Gefahrenfall via Touchscreen über das gelesene Wort kommuniziert. Mehr hierzu erfaren Sie in unserer Rubrik "Alarmierung".
Checkliste: Zusätzliche Hilfen mit bedenken
- Barrierefreie Raumbeschallung mit induktiven Höranlagen
- Optische Rauch- und Alarmmelder im Büro und auf Toiletten
- Optische Benachrichtigungssignale für Telefone oder Türen
- Visuelles Aufzugnotrufsystem