6. September 2012
Wissen+Forschung: Neue Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
In der ASR V3a.2 wird im Anhang A1.3 unter anderem aufgeführt, dass für Beschäftigte mit Hörbehinderung sicherheitsrelevante Schallsignale am Arbeitsplatz auch visuell oder taktil wahrnehmbar sein müssen. Für solche Alarmierungen gilt laut ASR V3a.2 das „Zwei-Sinne-Prinzip“.
Die Technischen Regeln müssen von Arbeitgebern immer dann befolgt werden, wenn Beschäftigte mit Behinderung eingestellt sind. Als "behindert" im Sinne der ASR V3a.2 gelten auch Beschäftigte mit einer Einschränkung, bei denen der Grad der Behinderung weniger als 50 beträgt oder die eine Anerkennung als Schwerbehinderter noch nicht beantragt haben.
Weiterführende Informationen:
Zum Download des ASR V3a.2-Dokuments auf der Webseite des Bundesamtes für Arbeitsschutz:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-V3a-2.html
Bundesamt für Arbeitsschutz: Übersicht über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
http://www.baua.de/cln_137/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html
Wikipedia–Artikel: Technischen Regeln für Arbeitsstätten http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln_f%C3%BCr_Arbeitsst%C3%A4tten
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