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24. September 2015

Neu: DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen“

Aus DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ lassen sich Hinweise für die Gestaltung von Räumen ableiten, die eine gute Sprachkommunikation begünstigen. Experten finden hier auf Raumgröße und -nutzung abgestimmte Sollwerte für die Nachhallzeit und den Störschalldruckpegel. Nicht nur für Menschen mit Hörschädigungen gelten um 20 % reduzierte Sollwerte für die Nachhallzeit und besonders geringe Werte für baulich beeinflussbaren Störschall. Diese Anforderungen werden jetzt für Neubauten auf alle Räume ausgeweitet.

Auszug aus DIN 18041:2015

Bei der Planung von Räumen für sprachliche Kommunikation sind auch Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit zu berücksichtigen. Es gelten das Benachteiligungsverbot aus Art. 3, Abs. 3 GG [2], die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes § 4 und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hiernach haben alle Menschen das Recht, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft einen gleichberechtigten Zugang zu allen relevanten Teilhabebereichen einer Gesellschaft zu haben. Dies gilt über die gesamte Lebensspanne.

In der Normfassung von 2004 waren diese Belange der Inklusion nicht umfassend für alle Nutzer berücksichtigt. DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" verweist hinsichtlich der akustischen Anforderungen auf DIN 18041. Diese Änderung der Gesetzeslage im Bereich des gesellschaftlichen Miteinanders war neben der Notwendigkeit zur Aktualisierung einer der wesentlichen Gründe für die Überarbeitung.

Wie Menschen mit Höreinschränkungen von guter Raumakustik profitieren lesen Sie in unserer Leitfaden-Rubrik Raumakustik.

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