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25. Juni 2018

Neue Arbeitsstättenregeln zu Lärm

Carsten Ruhe, ehemaliger Leiter des Referats "Barrierefreies Planen und Bauen" des Deutschen Schwerhörigenbundes und Beratender Ingenieur für Akustik, kommentiert die neuen Arbeitsstättenregeln wie folgt:

„Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden im Mai 2018 die ASR A3.7 Lärm neu veröffentlicht. Einleitend heißt es dort, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gäben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Zumindest hinsichtlich der raumakustischen Anforderungen für Büroräume und für Bildungsstätten unter der Ziffer 5.2 gilt das aber ganz bestimmt nicht. Dafür sind die Anforderungen nach DIN 18041 maßgebend. Auch bei den zulässigen Schallpegeln sind unter der Ziffer 6 um 5 dB zu hohe Werte angegeben. Allerdings muss man bedenken, dass die ASR sich auf den Gesundheits- und damit den Gehör-Schutz beziehen und nicht auf den Unterrichts- und den Lern-Erfolg. Für ein gutes Sprachverstehen sind die Werte nach DIN 18041 nicht nur vorbildlich sondern auch der Maßstab.“

(Quelle: www.carsten-ruhe.de)

Auf hörkomm.de informieren wir in unserer Rubrik Raumakustik ausführlich über gute akustische Verhältnisse bei der Arbeit - und davon profitieren nicht nur Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen, sondern sie hat Einfluss auf die Motivation und Produktivität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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