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Tabuthema Schwerhörigkeit

erschienen in: Personalwirtschaft, Nr. 3/2014, Seiten 22-23

Mit zunehmendem Alter lässt das Hörvermögen bei vielen Menschen nach. Bereits 25 Prozent aller 50- bis 59-Jährigen sind heute von einer Höreinschränkung betroffen. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebensarbeitszeit werden in Zukunft mehr schwerhörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben anzutreffen sein. Doch in vielen Unternehmen sind die Auswirkungen des Hördefizites im Berufsalltag und die Hürden, auf die Betroffene stoßen, nahezu unbekannt. Das Projekt hörkomm.de versucht, Abhilfe zu schaffen und die Inklusion schwerhöriger Beschäftigter in der Arbeitswelt voranzutreiben.

Es war ein Zufall, der Bettina Kringel von der Schwerbehindertenvertretung des Online-Händlers OTTO auf die besonderen Bedürfnisse von Schwerhörigen aufmerksam machte. Zu einer Schwerbehindertenversammlung für ihre gehörlosen Kollegen hatte sie Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen, die das Gesagte gut sichtbar in Gebärden übersetzten. Nach der Veranstaltung wandte sich eine Teilnehmerin an Bettina Kringel und berichtete ihr, wie sehr auch sie, obwohl sie nicht gehörlos sei, von den Gebärdensprachdolmetschern profitierte. Trotz ihres Hörgerätes hätte die hochgradig schwerhörige Kollegin der Sitzung ohne die visuelle Unterstützung der Dolmetscher nur eingeschränkt folgen können. Eine Problematik, die der Schwerbehindertenvertreterin bis dahin nicht bewusst gewesen war und sie nun handeln ließ. Sie initiierte regelmäßige Treffen mit schwerhörigen Kollegen und holte das Thema damit aus seiner Tabuzone.

Nur selten ist Schwerhörigkeit am Arbeitsplatz ein Thema. Dabei ist das Phänomen weiter verbreitet als gemeinhin bekannt. Nach einer Studie des Mediziners Wolfgang Sohn (Universität Witten-Herdecke, 2000) sind 19 Prozent der Deutschen über 14 Jahre mehr oder weniger stark hörbeeinträchtigt. Nach einer Statistik des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) von 2011 sind das in Zahlen rund 15 Millionen Menschen. Bei den Ursachen für eine Schwerhörigkeit spielt auch das Alter eine Rolle. Mit zunehmendem Alter lässt das Hörvermögen nach. So zeigt sich in der Studie von Sohn und Jörgenshaus (2001), dass jeder Vierte unter den 50- bis 59-Jährigen nicht mehr gut hört. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer steigenden Lebensarbeitszeit werden damit zukünftig auch mehr Betroffene in den Betrieben anzutreffen sein.

Doch welche Folgen hat die Schwerhörigkeit für einen Berufstätigen? Meist macht sich die Einschränkung schleichend bemerkbar. Beim Essen in der Kantine muss man häufiger nachfragen, was der Kollege eben gesagt hat, man kann der Diskussion im Meeting oder dem Vortrag auf der Tagung nicht mehr richtig folgen. Schwerhörigkeit heißt nicht nur, dass scheinbar alle leiser sprechen. Vielmehr werden bestimmte Frequenzen nicht mehr gehört und ähnlich klingende Laute nicht mehr unterschieden, so dass es leicht zu Missverständnissen kommt. Schon ab einer Minderung der Hörfähigkeit um 25 dB geht die Weltgesundheitsorganisation WHO von einer geringgradigen Schwerhörigkeit aus. Das Ticken einer Armbanduhr wird dann nicht mehr wahrgenommen. Ab 30 dB ist, je nach Art der Hörstörung, bereits ein Hörgerät indiziert.

Mit einem Hörgerät allein ist es oft nicht getan. Schwerhörige Berufstätige treffen ständig auf Situationen, in denen ihnen die Wahrnehmung noch zusätzlich erschwert wird. Etwa weil Nebengeräusche in Kantinen oder Besprechungen das gesprochene Wort überlagern oder ein Redner, der in größerer Entfernung spricht, nicht mehr zu verstehen ist. Hier können technische Hilfsmittel das Hören erleichtern. Wie sich Barrieren für Menschen mit Hörstörungen abbauen lassen, ist allerdings zu wenig bekannt. Und damit sind viele Unternehmen von der Inklusion ihrer schwerhörigen Mitarbeiter noch weit entfernt.

Vor diesem Hintergrund entstand 2010 das Projekt hörkomm.de. Es entwickelt Kriterien für die Schaffung barrierefreier Arbeitsumgebungen für Hörgeschädigte. Das von dem Hamburger Forschungsinstitut DIAS durchgeführte Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ziel ist es, bis zum Herbst 2014 einen praxisorientierten Leitfaden zum „Barrierefreien hören und kommunizieren in der Arbeitswelt“ zu erstellen. Er unterstützt Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Schwerbehindertenvertreter, sowie die Betroffenen bei der Gestaltung hörfreundlicher Arbeitsumgebungen. Dabei arbeiten die Projektverantwortlichen eng mit Experten und Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zusammen.

Während der Projektarbeit haben sich drei Handlungsfelder ergeben, in denen der Abbau von Barrieren für schwerhörige Mitarbeiter angestoßen werden kann. Dazu gehören:

  • raumakustische Maßnahmen zur Verminderung von Störschall und Nachhall
  • technische Lösungen zur Hörunterstützung
  • eine integrative Unternehmenskultur.

Für eine bewusste Unternehmenskultur sorgt vor allem die Bemühung, das Thema auf allen Betriebsebenen bis hin zum Personalmanagement ins Bewusstsein zu rücken. Oft wagen Betroffene es nicht, sich im Unternehmen zu ihrer Einschränkung zu bekennen. Sie vermeiden sogar ein Hörgerät zu tragen, weil sie eine Stigmatisierung befürchten. In der heutigen Gesellschaft wird das Tragen eines Hörgerätes häufig mit einer negativen Vorstellung von Alter und Gebrechlichkeit verbunden. Eine hörfreundliche Unternehmenskultur setzt dagegen, indem sie vermittelt: Uns ist gutes Hören wichtig;
es ist kein Tabu ein Hörgerät zu tragen; für Menschen mit Höreinschränkung gilt Chancengleichheit.

Wie das praktisch umzusetzen ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Um beim Flugzeughersteller Airbus in Hamburg auf das Thema Schwerhörigkeit  aufmerksam zu machen, veranstaltete das Unternehmen einen Aktionstag „Gutes Hören“. Auf ihrem Betriebsgelände konnten sich Airbus-Mitarbeiter an Infoständen von Hörgeräteakustikern, dem Schwerhörigenbund und hörkomm-Vertretern über die Thematik informieren und in einem zusätzlich angereisten Hörmobil einen kostenlosen Hörtest machen.
  • In der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig setzt sich der Arbeitskreis „Hörbehinderung“ auch für die Einstellung schwerhöriger und höreingeschränkter Beschäftigter ein. So begann 2011 eine höreingeschränkte Bewerberin ihre Ausbildung zur Mediengestalterin, nachdem sie im Einstellungstest von über hundert Bewerbern am besten abgeschnitten hatte. Weil der Test in schriftlicher Form stattfand, stellte er keine Hürde für sie dar.

  • Bei der Fraport, der Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, können hörbehinderte Beschäftige an speziellen, auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Seminaren teilnehmen, wie etwa zum Thema Konfliktmanagement. Auch Führungskräfte werden in Schulungsprogrammen für das Thema Behinderung sensibilisiert.

Diese und weitere Beispiele fließen in den Leitfaden zur Gestaltung hörfreundlicher Arbeitsplätze ein. Er informiert über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und listet sie in Kurzform in sogenannten Checklisten auf. Neben Empfehlungen zur Unternehmenskultur gibt er auch Tipps zur Verbesserung der Raumakustik und Informationen zu technischen Lösungen. Alle Projektergebnisse werden regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Nachzulesen ist er auf der Internetseite von hörkomm (siehe auch Infokasten: So können Barrieren abgebaut werden). Damit soll der Inklusion von Menschen mit Hördefiziten nichts mehr im Wege stehen.

So können Barrieren abgebaut werden – Auszüge aus dem Leitfaden von hörkomm.de

Der Leitfaden „Barrierefrei hören und kommunizieren in der Arbeitswelt“ gibt Empfehlungen für die drei Bereiche Unternehmenskultur, Raumakustik und technische Lösungen.

Unternehmenskultur: Eine hörfreundliche Unternehmenskultur unterstützt schwerhörige Mitarbeiter in ihren Bedürfnissen und fördert das soziale Miteinander unter Kollegen. Dazu rät der Leitfaden unter anderem:

  • Überprüfen Sie Ihre Auswahlverfahren auf Barrierefreiheit, stellen Sie sicher, dass schwerhörige Bewerber an allen Tests problemlos teilhaben können.
  • Setzen Sie das Thema „Vielfalt und Behinderung“ auf die Tagesordnung jeder Führungskräfte-Schulung.

Raumakustik: Von einer guten Raumakustik profitieren nicht nur Schwerhörige, sie hat Einfluss auf die Motivation und Produktivität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um Verbesserungen in bestehenden Gebäuden umzusetzen, sollten Sie:

  • ermitteln, ob Stör- oder Hallgeräusche in der Arbeitsumgebung die Sprachverständlichkeit erschweren.
  • raumakustische Experten hinzuziehen, um mögliche schallabsorbierende Veränderungen vorzunehmen. Adressen finden Sie auf der Website.


Technische Lösungen: Mit Anlagen zur technischen Hörunterstützung kann schwerhörigen Mitarbeitern die Kommunikation in Besprechungen ermöglicht werden. Hier stellt der Leitfaden unter anderem Induktive Höranlagen oder FM-Anlagen vor, die das gesprochene Wort direkt auf Hörgeräte übertragen. Außerdem wird in diesem Abschnitt auf das barrierefreie Telefonieren und auf Lichtsignalanlagen eingegangen.

Weitere Informationen unter www.hörkomm.de/Leitfaden. Hier finden Sie auch unser Seminarangebot. Die halbtägigen Seminare richten sich an Multiplikatoren aus den Bereichen Personal- und Gesundheitsmanagement sowie Unternehmensführung oder betriebliche Mitbestimmung. Sie werden kostenlos vor Ort durchgeführt.
Kontakt: Heike Clauss, DIAS GmbH, Projekt hörkomm, Telefon: 040/43 18 75 15

Autorinnen:

Heike Clauss, Leiterin des Projektes hörkomm.de der DIAS GmbH, Hamburg, clauss(at)dias.de
Ann-Britt Petersen, Mitarbeiterin im Projekt hörkomm.de der DIAS GmbH, Hamburg, petersen(at)dias.de